Leistungsangebot
An dieser Stelle möchte ich Ihnen zumindest meine wichtigsten Tätigkeitsfelder darstellen. Wie schon erwähnt finden wir im Erstgespräch gemeinsam heraus in welchem Gebiet ich Sie im Detail unterstützen kann, somit ist die folgende Aufzählung nicht als vollständig, sondern lediglich als Anhaltspunkt zu betrachten.
- Scheidungs- und Familienrecht
- Erbrecht
Unter dieses Rechtsgebiet fällt nicht nur die Beratung und Vertretung in Verlassenschaftsverfahren, sowie die gerichtliche Durchsetzung von Erbrechts- und Pflichtteilsansprüchen, sondern auch das Verfassen von Testamenten bzw. letztwilligen Verfügungen.
Darüberhinaus gilt es mitunter auch bei Verträgen unter Lebenden, insbesondere unter nahen Angehörigen, erbrechtliche Aspekte zu berücksichtigen, damit dann z.B. auf den Erwerber einer Liegenschaft im Nachhinein keine bösen Überraschungen zukommen. Auch das Thema Pflege von Angehörigen spielt in diesem Kontext öfter eine Rolle. Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch, dass seit der Gesetzesnovelle 2015 der § 745 ABGB nicht nur das gesetzliche Vorausvermächtnis des Witwers/ der Witwe vorsieht, nämlich das Recht in der Ehewohnung (bis ans Lebensende) zu wohnen, sondern nunmehr auch des/der Lebensgefährten/Lebensgefährtin des Verstorbenen sofern er/sie mit dem Verstorbenen zumindest in den letzten 3 Jahren im gemeinsamen Haus gelebt hat und der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes nicht verheiratet war. Dieses (Voraus-)Vermächtnis des Lebensgefährten/der Lebensgefährtin endet jedoch – im Gegensatz zu jenem für den Witwer/die Witwe – 1 Jahr nach dem Tode des Erblassers.
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht
- Schadensersatzrecht
- Wohnungseigentumsrecht
- Vertragsrecht inkl. Liegenschafts- und Grundbuchsrecht
Unter diesen großen Themengebieten verbergen sich konkrete Anforderungen wie die Vertretung vor Gericht und Behörden, das Verfassen von Testamenten und Verträgen, die Durchsetzung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen bis hin zur Durchsetzung oder der Abwehr vertraglicher Schadensersatzansprüche jeglicher Art!
Idealerweise entscheiden wir gemeinsam im persönlichen Erst- und Beratungsgespräch, ob ich Ihr passender Partner in Ihrer speziellen Rechtsangelegenheit bin. Nehmen Sie dazu bitte ganz einfach hier Kontakt auf.